In #Österreich besteht für echte Fahrräder auch gerichtlich keine #Helmpflicht.
"Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms[:] Ein solches wird bei sportlich ambitionierten Radfahrern bejaht (2 Ob 99/14v), bei „normalen“ Radfahrern aber (bisher) verneint (2 Ob 8/20w)."
"Auch „schwache“ E-Bikes ([] bis zu 25 km/h) weisen gegenüber konventionellen Fahrrädern bauliche Abweichungen auf, die ein besonderes Gefahrenmoment bilden."
#Pedelecs sind GEFÄHRLICH!!!1!
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/helmmitverschulden-beim-e-bike-fahren/