Kündigung wegen Krankheit bestätigt. Das LAG Rheinland-Pfalz hält die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters bei wiederholten Kurzerkrankungen für rechtens, da das betriebliche Eingliederungsmanagement keine Verbesserungen bewirkte. Für rechtssichere Beratung wenden Sie sich bitte an Fachanwälte. #Arbeitsrecht #Kündigung #BEM