Gestern schöne Radrunde gefahren. Dabei war auch 1 km Landstraße. Kaum Verkehr aber für einen BMW-Fahrer ist ein Fahrradfahrer natürlich Anlass genug für ein knappes Überholmanöver weit unter den im Phantasie-Gesetz vorgeschriebenen 2 Metern Mindestüberholabstand mit massiver Beschleunigung. Da sein Auspuff kaputt zu sein schien, kam eine Abgaswolke raus, die mich dann eine zeitlang einnebelte.
Ist das eigentlich schon Körperverletzung?
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