Wer wegen besserer Homeoffice-Möglichkeiten in eine größere Wohnung wechselt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof entschied gegen eine Familie, die während der Pandemie umzog.#Bundesfinanzhof #Steuern #Arbeitsrecht #Homeoffice #Hamburg #Verbraucher&Service
Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar
Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar

DER SPIEGEL · Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar