Ich kann halt nur meine Zweifel äußern. Hab in den letzten 3 Jahren 4x Anzeige gestellt weil ich angefahren wurde. Alle aus mangel an öffentlichen Interesse eingestellt weil ich nicht schlimm verletzt wurde. Kann mir nicht vorstellen das es hierbei anders aussehen würde.
Die Probleme liegen da woanders würde ich sagen. Eben halt wie das offensichtliches Fehlverhalten schon heut nicht geahndet wird. Kannst du noch so tolle Gesetze haben wenns am Ende keiner durchsetzt.
@WuergerLarsDietrich
@jele@norden.social
Bei Straftaten muss dann aber ermittelt werden. Da gilt das Interesse dann nicht mehr als Ablehnungsgrund.
Sorry aber das ist doch Quatsch. Die Anzeigen die ich gestellt habe waren wegen fahrlässiger Körperverletzung was auch eine Straftat ist, hält die Staatsanwaltschaft nicht ab die wegen Mangel an öffentlichen Interesse einzustellen.
@WuergerLarsDietrich
Uff. Ich hätte nicht geglaubt, dass das rechtens ist. Spätestens ab einer Verletzung. Klingt für mich auch nach einem Justizversagen an der Stelle, daher habe ich einmal nachgeschlagen. Es scheint bei einem geringfügigen "Vergehen" - d.h. ohne Mindestfreiheitsstrafe oder Mindestfreiheitsstrafe <1 Jahr - die Möglichkeit zu geben, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Bei Körperverletzung müsste man dann schon ein Auge o.ä. verlieren, damit das erfüllt wäre.