Vergleichsmehrwert bei Anwaltsgebühren
Das OLG Schleswig setzt den Wert der anwaltlichen Tätigkeit auf 33.625€ fest – intern vereinbarte Mehrwerte können den Streitwert und damit die Gebühren erhöhen.
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https://www.ra-kotz.de/gesamtschuld-streithelfer-vergleichen-sich-ueber-mehrwert.htm