Ich hätte die Meldung sorgfältiger lesen sollen, letztendlich macht es aber keinen Unterschied. Ist vermutlich ein Fall von #Selbstjustiz und schwere Verletzungen wurden in Kauf genommen. Außerdem dürfen Kinder bis acht Jahren und deren Erwachsene Begleitung auf Gehwegen fahren, ist also so oder so eine Arschlochaktion.
presseportal.de hat geschrieben:
Die Einsatzkräfte stellten vor Ort eine ca. 3 mm dicke Schnur fest, welche zwischen zwei Masten über den Gehweg gespannt war. Augenscheinlich befand sich die bei Dunkelheit kaum wahrnehmbare Verkehrsbehinderung auf einer Höhe, welche insbesondere für Fahrradfahrer äußerst gefährlich ist. Die Tat wird als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet.Im Bereich des Tatorts wird aufgrund des Kopfsteinpflasters auf der Fahrbahn durch Radfahrerinnen und Radfahrer oftmals auf den dortigen Gehweg ausgewichen.
(Und hier noch ein Hinweis an alle erwachsenen Fahradfahrenden die der Meinung sind, auf Kopfsteinpflaster kann man nicht radfahren, doch das geht, mache ich sogar mit meinem Rennrad)